Atemschutz

Allgemeines

Ein Arbeitsplatz kann eine Vielzahl an Risiken bereithalten, vor denen die Atemwege geschützt werden müssen:

  • Chemische Risiken (in Form von Gasen, Dämpfen, Staub, Nebeln und Sprühnebeln)
  • Thermische Gefahren (z. B. Heiß- oder Kaltluftströme)
  • Erstickung aufgrund von Sauerstoffmangel in einem mit Stickstoff gefüllten Raum
  • Ansteckung durch biologische Gefahren

Atemschutzmittel sorgen dafür, dass schädliche Verunreinigungen beim Einatmen der Luft außen vor bleiben und die Mitarbeiter keinen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Das Einatmen von gefährlichen Stoffen kann vorübergehende oder bleibende Schäden verursachen und unter Umständen sogar tödlich sein.

Neben den akuten Risiken schützen Atemschutzmittel Sie auch vor langfristigen Risiken.

Hier gibt es zwei Hauptgruppen: von der Umgebungsluft abhängige und unabhängige Schutzmittel.

  1. Beimumluftunabhängigen Atemschutz wird eine externe Luftzufuhr zu Hilfe genommen. Hierbei erfolgt die Zuführung von Atemluft von außerhalb des Arbeitsplatzes über einen Schlauch oder mit einem Druckzylinder, den der Anwender bei sich trägt.
  2. Bei umluftabhängigem Atemschutzmitteln  wird die Umgebungsluft von einem Atemschutzgerät (Maske, Helm oder Haube), in Kombination mit einem Filtersystem für Gase, Dämpfe und/oder Staub mit Konzentrationen unterhalb des Grenzwerts der am Arbeitsplatz bestehenden Luftverunreinigung gefiltert.

Welches der Schutzmittel zu verwenden ist, muss anhand der Risikoauflistung und -bewertung (RI&E) bestimmen werden. Hierbei ist zunächst zu bestimmen, ob mögliche Gefahren auch durch Beseitigung der „Quelle“ oder durch technisch-organisatorische Maßnahmen verhindert werden können. Sind solche Maßnahmen nicht möglich, muss zur Vorbeugung vor Gesundheitsschäden ein Atemschutzmittel/-gerät verwendet werden. Insbesondere ist bei der RI&E festzustellen, ob aufgrund der Umstände eine umluftabhängiger oder -unabhängiger Atemschutz angelegt werden muss.

Umluftunabhängiger Atemschutz

Vor der Verwendung eines Atemschutzgeräts ist eine ärztliche Untersuchung sowie eine Schulung erforderlich. Gebrauchszweck/Schutz bei 1:

  1. Sauerstoffgehalt von unter 18 % oder über 21 %
  2. Staub-/Dampfkonzentrationen über dem 40-fachen Grenzwert und/oder oberhalb von 1 Vol.-% 2
  3. bei Gasen oberhalb des Grenzwerts
  4. in geschlossenen Räumen
  5. bei Stoffen, gegen welche es keine geeignete Filterdose gibt, z. B. Butan, Methylchlorid, Argon, Erdgas.3

Umluftabhängiger Atemschutz

Gebrauchszweck/Schutz bei:

  1. einem Sauerstoffgehalt zwischen 18 und 21 %
  2. Nicht unter die Kriterien für unabhängigen Atemschutz fallend

Es gibt Masken nur für Staub/Sprühnebel und Masken für Gase, Dämpfe, Nebel (oft in Kombination mit einem Staubfilter)

Staubmaske (Mundschutz, Einwegmaske)

Gebrauchszweck/Schutz bei: (Fein-) Staub, Sprühnebel

 

P1: ungefährlicher Staub (Grenzwert 10 mg/m3 oder höher) P2: gefährlicher Staub (0,1 < Grenzwert < 10 mg/m3) P3: giftiger oder CMR*4-Staub (Grenzwert < 0,1 mg/m3)

Von Uniper Benelux werden ausschließlich P3-Staubmasken zur Verfügung gestellt.

Folgende Typen an P3-Masken werden bei Uniper Benelux N.V. bereitgestellt:

  • 3M-Typ 8835

Halb- oder Vollmaske mit Filterdose

Anwendung/Schutz bei: Gasen, Dämpfen, Nebeln und Stäuben ABEEKx Px = Kombination aus Gas/Dampf und Staubfilter der Klasse x = 1, 2, 32

 

Bei Uniper Benelux N.V. werden die folgenden Typen an Halb- und Vollmasken bereitgestellt:

  • Halbmaske 3M, Typ 4251
  • Halbmaske 3M, Typ 6100 S
  • Halbmaske 3M, Typ 6200 M
  • Halbmaske 3M, Typ 6300 L
  • Halbmaske 3M, Typ 9925
  • Vollmaske 3M, Typ 6800 S
  • Vollmaske 3M, Typ 6900 M

Zubehör:

  • Maskenreiniger 3M, Typ 105

Filtertypen:

  • A (braun): Kohlenwasserstoffe, Siedepunkt > 65 Grad
  • AX (braun): Kohlenwasserstoffe, Siedepunkt < 65 Grad
  • B (grau): saure Gase (z. B. Chlor)
  • E (gelb): Schwefeldioxid
  • K (grün): Ammoniak
  • P3: Staub

Weiterhin gibt es spezielle Patronen für:

  • NOx (blau): Nitrodämpfe
  • CO (schwarz) *5: Kohlenmonoxid
  • Hg (rot): Quecksilberdämpfe

Bei Uniper stehen die folgenden Filter zur Verfügung:

  • 3M A1-Filter 6051
  • 3M A1-Filter 6000
  • 3M P3-Filter 8835
  • 3M P3-Filter 2135

 

Kombination mit Augenschutz

Wenn sowohl umluftabhängiger Atemschutz als auch vollständiger Gesichtsschutz (z. B. zum Schutz vor Säurespritzern) vonnöten ist, kann eine Vollmaske oder in Kombination mit einer P3-Filtermaske auch ein Gesichtsschutz mit Kinnschutz verwendet werden.

Gesichtsbehaarung

Die Funktion einer (Voll-) Maske kann durch kürzere oder längere Gesichtsbehaarung (Bart/Schnauzer) wegen möglicher Lücken unter Umständen äußerst nachteilig beeinflusst werden. Dadurch wäre der Schutzfaktor nicht gewährleistet. In diesem Falle wäre eine  Atemschutzhaube mit Frischluftgerät eine geeignete Alternative.

Wartung der Masken

Voll-/Halbmaske: Reinigen Sie die Maske nach JEDEM GEBRAUCH mit speziellen Reinigungstüchern und bewahren Sie sie sauber in dafür vorgesehenen Taschen/Beuteln auf.

Verfallsdatum und Gebrauchsdauer/Durchbruch der Filter

Das Verfallsdatum ist auf dem Filter (bzw. der Verpackung) angegeben. Verwenden Sie keine (neuen) Filter, deren Verfallsdatum abgelaufen ist.

Die Durchbruchszeit von (Einweg-) P3-Filtermasken ist erreicht, wenn in der Maske eine Art von Atemwegswiderstand bemerkbar wird. In diesem Falle muss der Filter sofort ersetzt werden. Wenn ein P3-Einwegfilter über mehrere Stunden getragen werden muss, wird empfohlen, den Filter jeweils nach 2 Stunden oder Pausen zu ersetzen.

Für Gas-/Dampffilter ist kann keine Durchbruchszeit angeben werden. Dies ist zum größten Teil von der jeweiligen Konzentration in der Luft abhängig. Sobald man den Geruch des Gases/Dampfs bemerkt, muss der Filter ersetzt werden. Daher ist für geruchslose Gase auch kein umluftabhängiger Atemschutz erlaubt. Eine Ausnahme zu dieser Regel bildet die CO-Fluchtmaske.  Bei Angabe der Konzentration in der Luft und der Gebrauchsdauer kann der Lieferant eine Schätzung bzgl. der Durchbruchszeit vornehmen und angeben.

Täglich verwendete Halb- und Vollmasken müssen mindestens alle halbe Jahre ersetzt werden.

Lagerung und Entsorgung von Masken und Filtern

Bewahren Sie die Masken trocken, kühl, dunkel und staubfrei in z. B. einem sauberen und geschlossenen Plastikbeutel auf.

Entsorgen Sie P3-Masken nach einmaligem Gebrauch als Sondermüll. Als „einmaliger Gebrauch“ gilt hier die Dauer von einigen wenigen Sekunden bis hin zu max. 8 Stunden oder einem Werktag.

Die Filter entsorgen Sie nach Durchschlag als Sondermüll. Achtung Sie dabei auf das Verfallsdatum auf der Verpackung des Filters.

Die maximale Gebrauchsdauer von umluftunabhängigen Atemschutzmitteln beträgt bei leichter Arbeit maximal 2 Stunden bzw. bis ca. 30 Minuten bei schwerer Arbeit, gefolgt von einer Ruhezeit von 20 Minuten.

2 Je höher das „x“, desto höher ist auch der Schutzfaktor. Zugewiesener Schutzfaktor (APF) einer Vollmaske = 40-facher Grenzwert, bei Pe-Maske: 20-facher Grenzwert (siehe Tabelle). Daneben gibt es Gas-/Dampffilter mit 3 Kapazitätsklassen: Klasse 1 (bis 0,1 Vol.-% = 1.000 ppm), Klasse 2 (bis 0,5 %= 5.000 ppm), Klasse 3 (bis 0,8 Vol.- % = 8.000 ppm). Hierbei ist der APF der Maske maßgeblich!

3 Bei erstickend wirkenden Verdrängungs- und Edelgasen und Stoffen, welche sehr schwer von Filtern absorbiert werden.

4 Gegen KMR-Stoffe (krebserzeugende, keimzellenmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe) bietet eine P3-Vollmaske einen doppelt so hohen Schutz (ZSF) im Vergleich zur P3-Maske (siehe nachstehende Tabelle).

 

5 CO-Filtermasken sind nur in Notfällen als Fluchtmaske gestattet. In allen anderen Fällen: umluftunabhängigen Atemschutz verwenden.

6 Es ist verboten, Luft für Atemschutzmaßnahmen von der Instrumentenluftversorgung abzuzweigen.