Straßensperren

Straßensperren

Diese Regelung gilt für: Uniper Benelux, Produktionsstandort Maasvlakte

Begriffe

  • Anmelder: Der Beteiligte (Uniper Benelux), der die Straßensperre zur Durchführung von Arbeiten aufstellen lässt.
  • FAC:  Die Abt. Facilities
  • Verkehrsplan: Zeichnung mit vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen
  • Straßenmeister: Der Straßenmeister von Uniper Benelux, hier vertreten durch die Abteilung FAC, Telefon +31 181 88-6517

Geltungsbereich:
Diese Regelung gilt für sämtliche vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen auf sämtlichen Straßen bei Uniper Benelux Maasvlakte, d. h.: ungeachtet dessen, ob dies ganze oder nur Teile von Straßensperren betrifft

  • ungeachtet dessen, ob der Arbeitsplatz sich auf, neben, ober- oder unterhalb der Straße befindet
  • ungeachtet des Zeitraums, in welchem die Straßensperre steht

Diese Regelung gilt ausschließlich für vorübergehende Verkehrsmaßnahmen.

 

Gesetzlicher Rahmen Diese Regelung beruht auf dem niederl. Arbeitsschutzgesetz (Arbo), welches besagt, dass jeder Arbeitsplatz sicher betreten und verlassen werden können muss. Hierzu können Straßensperren und andere vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag leisten. Straßensperren und Umleitungen tragen mit dazu bei, dass Straßennutzer die veränderte Lage gut und rechtzeitig voraussehen und diese schnell überblicken und verstehen können. Das fördert die Sicherheit sowohl der Verkehrsteilnehmer als auch der hinter der Sperre arbeitenden Personen.

 

Vorgehensweise

Anmelden Der Anmelder meldet Sperren spätestens 1 Woche vor Beginn der Arbeiten und halbseitige Sperrungen spätestens 2 Werktage vor deren Beginn bei der Abteilung „Facilities“ an. Hierfür wird das Anmeldeformular (siehe oben) verwendet. Dieses Anmeldeformular ist über die Ping Site Facilities digital auszufüllen. Der Anmelder erhält von der Abt. Facilities an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.

  • Aufstellung Für jede Straßensperre ist ein Verkehrsplan erforderlich. Es obliegt dem Anmelder, dass dieser auch vorliegt. Für den Inhalt des Verkehrsplans ist die Abt. Facilities verantwortlich. Diese Abteilung verfügt über einen Standardverkehrsplan EFM-0Z9-0204-002BL000 (Standortkarte). Für sonstige Situationen kann die Abt. Facilities bei der Aufstellung (auch durch Dritte) eines Verkehrsplans behilflich sein. Der Verkehrsplan wird von der Abt. Facilities kontrolliert und genehmigt. Im Falle einer Straßenvollsperrung hält die Abteilung bei Bedarf auch Absprache mit der Feuerwehr. Im Anschluss daran trägt diese in Zusammenarbeit mit dem Anmelder Sorge für die Aufstellung (auch durch Dritte) der im Verkehrsplan festgelegten Straßensperre.
  • Abnahme Der Anmelder kontrolliert vor Beginn seiner Arbeiten, ob die Sperrungen entsprechend dem Verkehrsplan aufgestellt wurden. Festgestelle Mängel sind nach Maßgabe des genehmigten Verkehrsplans zu beheben. Ist dieses nicht möglich, so muss der Anmelder sich zunächst wieder mit der Abt. Facilities beraten, sodass die Änderungen nach deren Genehmigung durchgeführt werden können. Diese sind dann auch wieder an die anderen Beteiligten (Werksschutz und Schichtleiter) weiterzugeben.
  • Instandhaltung Der Anmelder ist nach Beginn der Arbeiten verantwortlich für die Straßensperre und somit auch für deren Intaktheit und Sauberkeit. An der Straßensperre festgestellte Schäden sind der Abt. Facilities vom Anmelder unverzüglich zu melden. Die Beseitigung des jeweiligen Schadens geht zulasten des Anmelders. Wurde Straßensperre nicht gemäß dem Verkehrsplan aufgestellt, wird die Abt. Facilities den Anmelder hierauf hinweisen, wonach die Arbeiten bis zur Beseitigung dieses Mangels zu unterbrechen sind. In schweren Fällen werden die Arbeiten von der Abt. Facilities umgehend stillgelegt.
  • Änderungen Notwendig gewordene Änderungen an einer Straßensperre sind der Abt. Facilities vom Anmelder umgehend (telefonisch) sowie anhand des Anmeldeformulars anzugeben. Daraufhin sorgt der Anmelder, sofern notwendig, zunächst für die Anpassung des Verkehrsplans und danach für die Anpassung der Straßensperre. Bevor der Anmelder seine Arbeiten wieder aufnimmt, kontrolliert dieser die Straßensperre erneut gemäß den unter „Abnahme“ beschriebenen Vorgaben.
  • Abbau Nach Beendigung der Arbeiten sorgt der Anmelder dafür, dass sämtliche Sperren, einschließlich der verwendeten Mittel vom vorübergehenden Arbeitsbereich geräumt wurden und das Gebiet aufgeräumt hinterlassen wird. Daraufhin meldet der Anmelder die Arbeiten mithilfe des Formulars an die Abt. Facilities ab.

 

Bei Notfällen  weicht die dann zu befolgende Arbeitsweise in den folgenden Punkten vom Vorgenannten ab.

Während der Bürozeiten meldet der Anmelder die Straßensperre telefonisch bei der Abt. Facilities. Diese Abteilung beurteilt die Dringlichkeit für die Aufstellung der Straßensperre. Sofern kein Verkehrsplan für die Situation gilt, wird die Straßensperre an Ort und Stelle von der Abt. Facilities abgenommen. Erst nach dieser Abnahme darf der Anmelder mit den Arbeiten beginnen. Danach sorgt die Abt. Facilities dafür, dass die Straßensperre, einschließlich des Verkehrsplans, bei Bedarf gemäß dieser Regelung angepasst wird. Dieser wird zudem umgehend an das SCM (Security Center Maasvlakte) gesendet. Das SCM informiert zudem auch die Feuerwehr über diese Änderung im Verkehrsplan.

 

Nach Büroschluss meldet der Anmelder die Straßensperre telefonisch beim SCM, wo die Änderung im geltenden Verkehrsplan aufgenommen wird. Handelt es sich um eine nicht gemäß dem Vorgenannten gemeldete Straßensperre, so wird diese vom gerade diensthabenden Werksschutz vor Ort und Sperre abgenommen und in dem dann geltenden Verkehrsplan eingetragen.