Mannlochwache

Einweisung in die Mannlochwache

  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung(en) der ggf. vorhandenen Feuerlöscher.
  • Zudem müssen Sie ein Funkgerät oder Handy mit sich führen.
  • Bei Unsicherheit darüber, ob Sie oder das Personal in dem geschlossenen Raum bzw. am Mannloch über ausreichend Sicht verfügen, vereinbaren Sie vorher untereinander, wie Sie Kontakt halten können.
  • Erkundigen Sie sich nach dem für diese Arbeit zuständigen Aufsichtsführenden. Vereinbaren Sie mit, wie er zu erreichen ist.
  • Kontrollieren Sie die Hilfsgeräte und assistieren Sie beim Betreten und Verlassen des geschlossenen Raums.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie ständig im Kontakt mit den sich in dem Raum aufhaltenden Personen sind.

Solange sich Personen in dem geschlossenen Raum aufhalten, dürfen Sie Ihre Position am Mannloch nicht verlassen!

  • Achten Sie darauf, dass im oder außerhalb des Raums verlaufende, für Atemschutzzwecke ggf. eingesetzten Druckluftschläuche nicht beschädigt oder geknickt werden, etwa weil Fahrzeuge darüber fahren oder Lasten auf ihnen abgestellt werden.
  • Halten Sie die Zugänge zum geschlossenen Raum frei von Hindernissen.
  • Denn so kann das Personal den Raum bei einem Ausfall von technischen Sicherheitseinrichtungen schnell verlassen.
  • Eine Ihrer möglichen Aufgaben könnte sein, die Atmosphäre in dem geschlossenen Raum (oder außerhalb davon) zu überwachen,  B. die Temperatur, die Belüftung, den Kohlenmonoxid-, des Sauerstoffgehalts etc. Falls zutreffend, sind diese Gefahren auf der Arbeitsgenehmigung aufgeführt, mitsamt den Grenzwerten, die nicht überschritten werden dürfen. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte muss der Raum sofort geräumt werden.
    • CO ≥ 25 ppm, falls kein Atemschutz getragen wird.
    • Sauerstoff unterhalb von 19 % und oberhalb von 22 %
  • Prüfen Sie, aus welcher Richtung der Wind gerade weht und überlegen Sie, wohin Sie sich im Falle eines Gasalarms schräg zur Windrichtung stellen können.
  • Verliert jemand in dem geschlossenen Raum das Bewusstsein, versuchen Sie ihn mit der Rettungsleine herauszuziehen und bringen Sie ihn draußen in die sog. „stabile Seitenlage“.
  • Betreten Sie (auch nicht mit der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung!) den Raum auch dann nicht, wenn das Herausziehen der betroffenen Person nicht möglich ist.
  • Sobald die Mitarbeiter sowie die Mannlochwache den Arbeitsplatz im geschlossenen Raum verlassen, muss der Zugang zu diesem Raum von der Mannlochwache in geeigneter Art und Weise abgesperrt werden.
  • Rufen Sie danach sofort die Hilfsdienste.
  • Informieren Sie einen Betriebssanitäter. Diese sind über Ihre zuständige Meldestelle erreichbar.

Rufen Sie bei Brand oder Unfall die Nummer  88 an. Falls Sie ein Handy oder eine Amtsleitung verwenden: +31 181 88 60 75

  • Geben Sie an, was passiert ist und wo.
  • Sorgen Sie dafür, dass jemand die Hilfsdienste am angegebenen Ort in Empfang nimmt.

Bei auf dem Rücken liegenden bewusstlosen Personen besteht Erstickungsgefahr. Daher müssen auch diese so schnell wie möglich in eine stabile Seitenlage gebracht werden,  möglichst auf der linken Seite oder – falls dies nicht möglich ist – in jedem Fall mit dem Kopf zur Seite. Einengende Kleidungsstücke, wie z. B. Kragen oder Gürtel sind zu öffnen. Lose Gegenstände im Mund (künstl. Gebiss, Kaugummi) sind zu entfernen. Hierzu öffnet man den Mund der betroffenen Person, drückt mit dem Daumen und Zeigefinger der einen Hand die Wange der Person zwischen den Zähnen auf und entfernt mit der anderen Hand den jeweiligen Gegenstand.