Schutzkleidung

Allgemeines

Für Schutzkleidung gelten die folgenden allgemeinen Regeln:

  • Kurze Ärmel und Hosen sind verboten.
  • Bei Schweiß- oder Brennarbeiten ist flammhemmende Kleidung vorgeschrieben.
  • Schutzkleidung niemals zu Hause waschen.

Pro Einheit/Abteilung/Standort oder je nach Art der Arbeiten werden zusätzliche Anforderungen verlangt.

Geschlossene, passende Arbeitskleidung

Die Arbeitskleidung muss geschlossen getragen werden. Sofern mehrere Größen verfügbar sind, muss die optimale Größe für den Benutzer angeschafft werden.  Das Tragen von Krawatten, Schals oder lose hängenden Kleidungsstücken ist bei handwerklicher Arbeit oder bei Arbeiten an (sich drehenden) Maschinen verboten.

Notfälle

Mit Chemikalien durchtränkte Kleidung ist sofort auszuziehen, um zu verhindern, dass die Kleidung Feuer fängt, sowie zum Schutz vor Vergiftungen und Hautschäden. Einwegkleidung ist als Sondermüll zu entsorgen. Die übrige Schutzkleidung, sofern möglich, mit Wasser abspülen und danach in die Reinigung geben.

Pflege/Reinigung

Schutzkleidung muss gleich nach ihrer Verschmutzung an den entsprechend vereinbarten Stellen zur Reinigung gegeben werden.

Beschädigte Schutzkleidung darf nicht mehr getragen, sondern muss entsorgt oder professionell repariert werden.

Bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen wird eine professionelle, spezialisierte Reinigung empfohlen. Bei KMR (karzinogenen, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen) Stoffen sollte die Kleidung möglichst täglich gereinigt werden. Bei sehr schmutzigen Arbeiten mit KMR-Stoffen sollte nach Möglichkeit Einwegkleidung zum Einsatz kommen. Stark verschmutzte Kleidung, die vorher nicht abgespült werden konnte, ist einem geschlossenen Plastikbeutel abzugeben.