Passierscheine

Für Auftragnehmer und Lieferanten ist eine Inventarliste vorgeschrieben.

Uniper hat die Kontrollen an seinen Durchgangstoren verschärft. So gibt es unter anderem neue Passierscheine und Regeln für den Abtransport von Abfall, Materialien und Gütern. Von diesen Regeln sind in erster Linie die Mitarbeiter von Uniper betroffen. Sie gelten aber auch für Drittfirmen. Seit diesem Monat kontrolliert Uniper auch schärfer, ob die vorgeschriebene Inventarliste vorhanden ist.  Bei dieser Liste handelt es sich eine Übersicht über sämtliche von den Lieferanten in ihren Fahrzeugen mitgeführten Materialien und Geräte. Unser Werksschutz ist berechtigt, bei Betreten oder Verlassen des Werksgeländes zu verlangen, sich diese Listen vorzeigen zu lassen.

Passierscheine

Um das Werksgelände mit Gütern oder Produkten von Uniper verlassen zu können, bedarf es eines sog. Passierscheins. Auf diesem ist angegeben, mit welchen Artikeln das Werksgelände verlassen werden darf. Dazu gehören Endprodukte, Rest- und Abfallmaterial, nicht-verwendbarer Schrott, umweltschädliche Stoffe und wertvolle Güter.

Für Geräte und Material, das dem betreffenden Unternehmen selbst gehört, ist kein Passierschein von Uniper erforderlich. Für nicht gebrauchtes und bei der Ausführung einer Arbeit entstandenes Material oder Restmaterial ist jedoch ein Uniper-Passierschein vonnöten. Dieser wird Ihnen vom Uniper-Aufsichtsführenden ausgestellt und zum Nachweis seiner Zustimmung, dass das Material mitgenommen werden darf, unterzeichnet.

Inventarliste

Jedes Fahrzeug muss eine Inventarliste der Materialien und Geräte mit sich führen, die Sie als Lieferant/Auftragnehmer mit auf unser Werksgelände bringen. Auf diesen Geräte- und Inventarlisten ist konkret genug einzutragen, welches Material firmeneigen ist und an welchen Merkmalen man dies erkennen kann.