Rauchen

Uniper-Vorschriften bezüglich Rauchen, Standort Maasvlakte

Uniper nimmt eindeutig Stellung gegen das Rauchen und steht zu der Aussage, dass Rauchen der Gesundheit schadet und tödliche Folgen haben kann.

Rauchpausen

Während der Arbeitszeiten* ist das Rauchen wie folgt gestattet:

von 10:00 Uhr bis 10:15 Uhr,

von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie

von 14:45 Uhr bis 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten ist das Rauchen auf dem Betriebsgelände untersagt!

 

Grundlagen der Vorschriften bezüglich Rauchen

Die Grundlage der Vorschriften bezüglich Rauchen ist, dass das Rauchen am Arbeitsplatz verboten ist. Das niederländische Tabaks- und Rauchwarengesetz verlangt nämlich, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu schützen.

Daher ist das Rauchen im Gebäude – also innerhalb und außerhalb der Arbeitsbereiche – verboten.

  1. Rauchverbot
    Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände sowie in sämtlichen Gebäuden verboten. Das Rauchverbot gilt für die Arbeitsbereiche sowie sämtliche sonstigen Räume wie die Einganshalle, Flure, Gänge, die Kantine sowie die Toiletten. Es gilt fürsämtliche Personen, die sich auf dem Uniper-Gelände aufhalten: Mitarbeiter, Personal von Leiharbeitsfirmen und Subunternehmen sowie Besucher.
  2. Raucherbereich
    Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür eingerichteten Raucherbereichen gestattet. Zigarettenstummel und sonstiger Abfall sind zu beseitigen.

 

Hilfe bei der Rauchentwöhnung

Uniper unterstützt seine Mitarbeiter aktiv bei der Rauchentwöhnung. Wenn Mitarbeiter mit dem Rauchen aufhören möchten, jedoch bei diesem Schritt Hilfe benötigen, können sie sich diesbezüglich gern an ihre Vorgesetzten wenden.

 

Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regeln werden entsprechende Maßnahmen getroffen.

 

* Außerhalb der Arbeitszeiten ist das Rauchen nach Absprache mit dem Vorgesetzten gestattet.